IseF-Beratung nach § 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG
Seit dem 01.02.2022 bietet das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt über das schon bestehende Angebot des Frankfurter Kinder- und Jugendschutztelefons hinaus eine Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte (iseFs) an. IseFs beraten bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Rahmen einer möglichen Kindeswohlgefährdung.
Wer kann eine IseF-Beratung für besondere Berufsgruppen in Anspruch nehmen?
Wann ist eine iseF-Beratung sinnvoll?
Was können Inhalte der Beratung sein?
Rahmenbedingungen der Beratung
Was macht die iseF-Beratung für besondere Berufsgruppen noch?