IseF-Beratung nach § 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG

Seit dem 01.02.2022 bietet das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt über das schon bestehende Angebot des Frankfurter Kinder- und Jugendschutztelefons hinaus eine Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte (iseFs) an. IseFs beraten bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Rahmen einer möglichen Kindeswohlgefährdung.

Ablauf einer Beratung

Wer kann eine IseF-Beratung für besondere Berufsgruppen in Anspruch nehmen?

Wann ist eine iseF-Beratung sinnvoll?

Was können Inhalte der Beratung sein?

Rahmenbedingungen der Beratung

Was macht die iseF-Beratung für besondere Berufsgruppen noch?

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