Was können Inhalte der Beratung sein?

Inhalt der Beratung ist Ihr eingebrachter Fall, zu dem Sie sich Beratung einholen möchten. Die iseF stellt bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung ihre Kenntnisse des Kinder- und Jugendhilfesystems sowie ihre rechtlichen, fachlichen und methodischen Kenntnisse zur Verfügung. Der Ablauf der Beratung deckt u. a. folgende Bereiche ab:

  • Erarbeitung der Gefährdungsanzeichen beim Kind/ dem*der Jugendlichen und dessen Familie sowie Identifizierung der Risiko- und Schutzfaktoren
  • Einschätzung der Gefährdung und der erforderlichen Schritte zur Abwendung einer möglichen Gefährdung
  • Entwicklung von Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen, z.B. Vermittlung geeigneter Hilfen, Kooperation mit anderen Einrichtungen, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • Herstellung von Handlungssicherheit und Qualifikation im Kinderschutz
  • Sicherstellung der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Kinderschutzverfahren durch Vorbereitung anstehender Gespräche 
  • Reflexion der eigenen Wahrnehmung und des eigenen Handelns zur Rollenklärung und Entlastung