Wer kann eine IseF-Beratung für besondere Berufsgruppen in Anspruch nehmen?
Zielgruppe der Beratung sind alle Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen. Sie haben nach § 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG einen gesetzlichen Anspruch auf eine pseudonymisierte iseF-Beratung bei der Einschätzung der Gefährdung. Fachkräften der Jugendhilfe steht für gewöhnlich eine trägerinterne iseF nach §8a Abs. 4 SGB VIII zur Verfügung. Die iseF-Beratung für besondere Berufsgruppen richtet sich insbesondere an all die Fachkräfte außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, denen ein solches Angebot nicht zur Verfügung steht. Sollten Sie sich unsicher sein, wer Ihre iseF ist, unterstützen wir Sie gerne in der Klärung.